Infos

Überweisungsschein oder Wahlarzt-Antrag werden vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt, Bewilligung des Überweisungsscheins erfolgen bei den jeweiligen Krankenkassen, die anteilige Rückerstattung erfolgt durch die Krankenkassen.
Ein Teilkostenersatz durch Ihre Krankenkasse und/oder private Zusatzversicherung ist möglich.

Während der Behandlungen sind wir eingeschränkt telefonisch erreichbar. Hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit wir sie zurückrufen können.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie diesen so bald als möglich abzusagen (spätestens 24 Stunden vorher), da Ihnen sonst der Termin verrechnet werden muss.

Persönliche Anfragen beantworten wir gerne auch am Telefon.